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Psychotherapie Hänsel

Privatpraxis für ambulante Psychotherapie
Verhaltenstherapie

Kosten

Je nachdem wie Sie versichert sind oder ob Sie als Selbstzahler/in zu uns kommen, unterscheiden sich die Abrechnungsmodalitäten. Die Kosten sind in jedem Fall an die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in der geltenden Fassung vom 01.07.2024. 

Gesetzliche
Kranken-
versicherung

Dies ist eine Privatpraxis, ohne Kassensitz können wir nicht mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Alternativ können wir Sie bei dem Kostenerstattungsverfahren unterstützen. Kontaktieren Sie uns dazu per Mail, mit der Angabe ihrer Versicherung. Informieren Sie sich außerdem bei Ihrer Versicherung. Weitere Informationen finden Sie hier:

Kassenwatch

therapie.de

für Hilfe bei Widerspruch gegen Krankenkassenablehnung 

Sie können die Kosten natürlich selbst tragen, sodass keine Versicherung informiert werden muss. Die Kosten entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. 

Selbstzahler

Private Kranken-
versicherung

Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten, jedoch abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte Informieren Sie sich vor unserem ersten Termin über die Besonderheiten Ihres Versicherungsvertrages. Wichtige Fragen dabei sind:

  • Welche Anträge benötigt Ihre Versicherung?
  • Wie viele probatorische Sitzungen (Kennenlerngespräche vor Einleitung der Therapie) werden genehmigt?
  • Wie viele Therapiesitzungen werden genehmigt?
  • Was wird für Therapieverlängerungen gefordert?
  • Werden die Kosten zu 100% übernommen?

Versicherte der freien Heilfürsorge können ebenfalls bei uns behandelt werden. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Heilfürsorgestelle die erforderlichen Formulare an. Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen Bundesländer abzurechnen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Besonderheiten weiter unten. 

Heilfürsorge

Bundeswehr

Als Soldat/in der Bundeswehr können Sie per Überweisung des/der Truppenarztes/-ärztin eine psychotherapeutische Behandlung bei uns in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung San/Bw/2218“ mit.

(Hinweis: Bitten Sie Ihre/n Truppenärztin/-arzt in Zeile 4a auf die folgende Formulierung zu achten: 
„Psychotherapie: 5 x 870 (Probatorische Sitzung) zum 2,3 fachen Steigerungssatz einschließlich flankierender Ziffern“.

Mit der Heilfürsorge der Landes-/Bundespolizei und der Bundesfeuerwehr Sachsen können wir die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und vereinbaren Sie im Anschluss einen Termin zum Erstgespräch. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötigen wir von Ihnen keine weiteren Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Wir werden Ihnen diesen in den ersten Gesprächen aushändigen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Polizei & Berufsfeuerwehr