VERHALTENSTHERAPIE
Wir Verhaltenstherapeuten gehen davon aus, dass psychische Beschwerden durch bewusste und unbewusste Lernprozesse entstehen. Zu Beginn der Behandlung klären wir gemeinsam, welche Erfahrungen und Lebensumstände zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Symptome beitragen. Darauf basierend legen wir Therapieziele und den Behandlungsplan fest. In der Verhaltenstherapie motivieren wir Sie, aktiv Ihr Verhalten, Denken und Fühlen zu verändern. Dabei nutzen wir Ihre vorhandenen Stärken, um Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen.
„Wenn wir unsere Gedanken verändern, verändern wir auch unsere Welt.“ Aaron T. Beck
Der erste Kontakt erfolgt meist über ein Erstgespräch, in dem die Erstdiagnose gestellt und die geeignete Behandlung geklärt wird. Eine Psychotherapie beginnt mit mindestens zwei probatorischen Sitzungen, um Erfolgsaussichten und die Therapeut-Patient-Beziehung zu prüfen. Dabei werden auch Behandlungsumfang und Frequenz festgelegt.
Am Ende dieser Phase entscheiden Therapeut/in und Patient/in gemeinsam über den Beginn der regulären Therapie und ggf. die Beantragung der Kostenübernahme. Sitzungen dauern meist 50 Minuten, können aber je nach Bedarf geteilt oder verlängert werden.
Psychotherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden, auch eine langfristige Fortführung zur Rückfallprophylaxe ist möglich. Verlängerungen können nach dem ersten Behandlungsabschnitt beantragt werden.
ABLAUF
Der Behandlungsumfang bei ambulanten Psychotherapien richtet sich je nach Verfahren und Krankenversicherung. Bei privater Krankenversicherung gelten die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen, bei Beihilfe die entsprechenden Vorschriften.
Bei Bedarf können auch Bezugspersonen in Sitzungen einbezogen werden.