In Deutschland benötigen Psychotherapeuten/innen einen Kassensitz, um mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Leider ist die Abdeckung mit Kassensitzen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Deutschland unzureichend geregelt. Ich besitze auch keinen Kassensitz, sodass ich allgemein keine Möglichkeit habe, mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.
Gesetzliche Krankenkassen müssen für ihre Versicherten grundsätzlich eine bedarfsgerechte, flächendeckende, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Dazu zählt auch die Psychotherapie. Daher gibt es die Möglichkeit (vor Therapiebeginn) eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu erwirken. Dies sind stets Einzelfallentscheidungen.
Hinweis: Ich kann aktuell keine Kostenerstattung bei Versicherten der Techniker Krankenkasse unterstützen, da diese nicht die gesetzlich festgelegten Kosten übernehmen möchten und Widersprüche der Patienten ignorieren.
Bitte informieren Sie sich zu den notwendigen Schritten und dem umfangreichen Prozedere unter den folgenden Seiten: