Privatpraxis für Psychotherapie

Private Kranken­versicherung

Als Versicherte/er einer privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte Informieren Sie sich vor unserem ersten Termin über die Besonderheiten Ihres Versicherungsvertrages. Wichtige Fragen dabei sind:

  • Welche Anträge benötigt Ihre Versicherung?
  • Wie viele probatorische Sitzungen (Kennenlerngespräche vor Einleitung der Therapie) werden genehmigt?
  • Wie viele Therapiesitzungen werden genehmigt?
  • Was wird für Therapieverlängerungen gefordert?
  • Werden die Kosten zu 100% übernommen?

Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient/in in Anspruch nehmen, stellen ich Ihnen die erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich gemäß GOÄ/GOP.

Ggf. übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Deckungslücke der Behandlung privat zu tragen.

Zusätzlich zu den Sitzungskosten können noch weitere Kosten anfallen. Weitere Informationen finden Sie hier (Kostenübersicht) .