Privatpraxis für Psychotherapie

Heilfürsorgeberechtigte

In meiner Praxis ist es möglich, die Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen Bundesländer abzurechnen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Besonderheiten weiter unten. 

Bundeswehr

Als Soldat/in der Bundeswehr können Sie per Überweisung des/der Truppenarztes/-ärztin eine psychotherapeutische Behandlung bei mir in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung San/Bw/2218“ mit.

(Hinweis: Bitten Sie Ihre/n Truppenärztin/-arzt in Zeile 4a auf die folgende Formulierung zu achten: „Psychotherapie: 5 x 870 (Probatorische Sitzung) zum 2,3 fachen Steigerungssatz einschließlich flankierender Ziffern„. 

Polizei & Berufsfeuerwehr

Mit der Heilfürsorge der Landes-/Bundespolizei und der Bundesfeuerwehr Sachsen kann ich die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und vereinbaren Sie im Anschluss einen Termin zum Erstgespräch. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötige ich von Ihnen keine weiteren Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Ich werde Ihnen diesen in den ersten Gesprächen aushändigen.

Weitere Informationen finden Sie hier. (Hinweis: Weiterverlinkung)